Aktueller Bericht von GR Christian Pfurtscheller
Kinderbetreuungsstätte – Standortentscheidung
Der Gemeinderat hat mit überwiegender Mehrheit (15:2 Stimmen) den Standort „Alte Mittelschule“ als neuen Kindergartenstandort festgelegt."
Damit kann auf Basis der Ausarbeitungen von DI Hanno Vogl-Fernheim das Projekt starten.
Dieser Standort bietet langfristiges Entwicklungspotenzial. Der Gemeinschaftsliste ist es ein besonderes Anliegen, das Angebot der Kinderbetreuung rasch auszubauen, um den Bedürfnissen der Neustifter Familien gerecht zu werden.
Bei der Umsetzung des Projekts wird auf eine solide Finanzierbarkeit und eine vertiefte Prüfung verschiedener Einflussfaktoren geachtet.
Raumordnungskonzept
Die aufsichtsbehördliche Genehmigung des Raumordnungskonzeptes für die Gemeinde Neustift ist eingelangt. Nach Ablauf der 14-tägigen Auflage tritt es rechtskräftig für die nächsten zehn Jahre in Kraft.
Baulandumlegung Kampl – Gewerbegebiet
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich die Baulandumlegung Kampl Gewerbegebiet durch Abschluss eines Umlegungsübereinkommens sowie die Inkamerierung der zukünftigen Straßenparzellen Gst. 3810, 3811, 3812 und 3813 gemäß Plan BO-6302/30-2023 vom 01.09.2023 (Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Bodenordnung). Diese Parzellen werden als öffentliches Gut für Wege und Plätze gewidmet.
Damit kann die Gemeinde das Projekt starten. Nach Abschluss des Grundbuchverfahrens sind noch wasserrechtliche, naturschutzrechtliche und forstrechtliche Bewilligungen erforderlich. Anschließend können der Straßenbau sowie die notwendigen Umwidmungen durch die jeweiligen Grundstückseigentümer umgesetzt werden – ein entscheidender Schritt für die Entwicklung des Gewerbegebietes.
Neue Mittelschule Neustift
Im Zuge der Schlussfeststellung mit den betroffenen Firmen wurde eine Lösung für das erhebliche Wasserleck gefunden. Die dokumentierten Mängel werden mit der Versicherung geklärt, um eine fachgerechte Sanierung und finanzielle Abwicklung sicherzustellen.
Forstweg Zedugg
Das Land Tirol übernimmt nahezu sämtliche Vermessungskosten für die Flurbereinigung. Für die Gemeinde entstehen dadurch nur minimale Aufwendungen.
Rechtholzansuchen
Die Rechtholzansuchen werden in Kürze versendet. Eine fristgerechte Anmeldung ist zwingend erforderlich, um eine Zuteilung zu erhalten.
Der im vergangenen Jahr gewährte Bonus für die fristgerechte Aufarbeitung von Schadholz hat sich bewährt. Dadurch konnte 2024 eine vergleichsweise geringe Ausbreitung des Borkenkäfers festgestellt werden. In diesem Jahr wird jedoch keine Bonuszahlung mehr erfolgen.
Finanzstatus der Gemeindegutsagrargemeinschaft
Der Kassenstand der Gemeindegutsagrargemeinschaft beträgt per 31.12.2024 +134.000 Euro.
Hochstubai Liftanlagen GmbH – Errichtung eines Alpine Coasters
Der Elferlift benötigt für die Genehmigung und detaillierte Planung des Alpine Coasters die Zustimmung des Grundstückseigentümers, in diesem Fall der Gemeindegutsagrargemeinschaft (GGAG).
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Antrag der Hochstubai Liftanlagen GmbH auf Grundinanspruchnahme des Grundstücks Gst. 1149/1 zuzustimmen. Zudem wird die Beratung und Fixierung der Eckpunkte für einen Dienstbarkeitsvertrag beschlossen.
Radroute Stubaital
Der Gemeinderat stimmt mehrheitlich dem Ansuchen des TVB Stubai Tirol zur Grundinanspruchnahme für die Radroute Stubaital im Bereich Krößbach Schialm bis Hotel Edelweiß zu. Betroffen sind:
- Gst. 1847 (84 lfm / 252 m²)
- Gst. 1761 (48 lfm / 144 m²)
Beide Grundstücke gehören zur Gemeindegutsagrargemeinschaft.