Aktueller Bericht von GR Michael Hofer
1. Genehmigung des GR-Protokolls vom 13.11.2024
Mehrheitliche Genehmigung dieses GR-Protokolls mit einer Ausbesserung durch Karin Fröhlich
1.1. Bericht über den Stand der Umsetzung des Protokolls vom 13.11.2024
Jasmin Schwarz berichtet über die Umsetzungen des Protokolls
2. Bericht des Bürgermeisters
- Verlängerung des Vertrags mit dem VVT gestaltet sich aufgrund der finanziellen Mittel schwierig, derzeit ist noch kein Abschluss für den Fahrplan ab 2026 zustande gekommen. Das Land Tirol, die Gemeinden des Stubaitals und die Seilbahnen sind hier bei den Verhandlungen mit im Boot.
- Brand Bioheizwerk: Es gestaltet sich derzeit schwierig die Glutnester zu bekämpfen.
- Bei einer Zusammenkunft mit der Lawinen- und Wildbachverbauung wurde einmal mehr die Notwendigkeit und Wichtigkeit von mehr Schutz für unseren Lebensraum betont. Es wird zukünftig aufgrund der Wetterereignisse und des veränderten Klimas immer mehr Verbauungen benötigt, um den Siedlungsraum schützen zu können.
- Wasserschaden Schulcampus: Es wurde ein starker Warmwasserverlust unter den Stahlbetonplatten der neuen Schule festgestellt – daher bestand die Gefahr der Unterspülung des Gebäudes. Der finanzielle Schaden wird auf ca. 200.000 – 300.000 € beziffert. Es ist noch in Abklärung aber die Schadenssumme sollte die Versicherung übernehmen.
3. Raumordnung
3.1. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich des Grundstücks 649/4 (Schlaucher, Moser) – entspr. Empfehlung des Ausschusses für Raumordnung
Aus raumordnungstechnischer Sicht ist diese Umwidmung vertretbar. Der Gemeinderat stimmte mit 17 Ja Stimmen für die Umwidmung entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Raumordnung.
3.2. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich des Grundstücks 1650/1 (Kindl) – entspr. Empfehlung des Ausschusses für Raumordnung
Für eine Ausstellung eines Baubescheids ist eine entsprechende Stellungnahme der Lawinen- und Wildbachverbauung notwendig, grundsätzlich ist aber ein Gutachten aus 2017 zu dieser Umwidmung positiv. Aus raumordnungstechnischer Sicht ist diese Umwidmung vertretbar. Der Gemeinderat stimmte mit 17 Ja Stimmen für die Umwidmung entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Raumordnung.
3.3. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich des Grundstücks 1507 (Ferchl) – entspr. Empfehlung des Ausschusses für Raumordnung
Das Grundstück befindet sich in keiner Gefahrenzone, es sind keine Baulandreserven vorhanden, deshalb ist die Umwidmung aus raumordnungstechnischer Sicht vertretbar. Der Gemeinderat stimmte mit 17 Ja Stimmen für die Umwidmung entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Raumordnung.
3.4. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gste 1605/1 und 1605/3 (Deflorian) – entspr. Empfehlung des Ausschusses für Raumordnung
Die Grundstücke befinden sich in keiner Gefahrenzone, die Umwidmung von jeweils ca. 450 qm sind für die Aufsichtsbehörde vertretbar. Der Gemeinderat stimmte mit 17 Ja Stimmen für die Umwidmung entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Raumordnung.
3.5. Beratung und Beschlussfassung über
a) die Änderung des Flächenwidmungsplanes
b) die Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich des Gst 1659 (Illmer)
– entspr. Empfehlung des Ausschusses für Raumordnung
Auf diesem Grundstück wird ein Tourismusbetrieb mit 6 Ferienwohnungen entstehen. Das Grundstück befindet sich zwar in der gelben Zone, jedoch wurden von den entsprechenden Behörden (Wildbach und Wasserbau) entsprechende Stellungnahmen positiv bewertet. Es sind bauliche Maßnahmen zur Absicherung des Gebäudes notwendig. Zusätzlich kann die Loipe in diesem Bereich bestehen bleiben. Der Gemeinderat stimmte mit 15 Ja Stimmen, einer ungültigen Stimme und einer Nein Stimme für die Umwidmung entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Raumordnung.
3.6. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich des Gst 642/1 (Teilfläche) und 642/3 (Siller) – entspr. Empfehlung des Ausschusses für Raumordnung
Die Umwidmung von Freiland in landwirtschaftliches Mischgebiet ist aus raumordnungstechnischer Sicht vertretbar. Der Gemeinderat stimmte mit 16 Ja Stimmen und einer Enthaltung für die Umwidmung entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Raumordnung.
3.7. Beratung und Beschlussfassung über die Erlassung eines Bebauungsplans im Bereich des Gst 183/3 (Stern) – entspr. Empfehlung des Ausschusses für Raumordnung
Dieser Umbau lt. Bebauungsplan ist aus raumordnungstechnischer Sicht möglich. Die Lawinen- und Wildbachverbauung empfiehlt eine Anhebung des Gebäudes um 30cm. Der Gemeinderat stimmte mit 16 Ja Stimmen und einer Enthaltung für die Erlassung entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Raumordnung.
4. Beratung und Beschlussfassung über den Neuerlass der Garagen- und Stellplatzverordnung der Gemeinde Neustift im Stubaital – entspr. Empfehlung Ausschuss für Raumordnung.
Die alte Verordnung aus dem Jahr 1997 entspricht nicht mehr den Vorgaben vom Land Tirol. Eine entsprechende Überarbeitung wurde durchgeführt und Bau- und Raumordnungsrechtlich geprüft und für positiv erklärt. Die neue Garagen und Stellplatzverordnung wurde mit 17 Ja Stimmen beschlossen.
5. Gemeindegutsagrargemeinschaft
5.1. Bericht der Substanzverwalterin
- Die Holzaufarbeitungen sind bis auf eine Seilbahn im Bereich Kaserstatt alle abgeschlossen. Die Kosten der Holzaufarbeitungen können mit den Förderungen und den Einnahmen aus dem Holzerlös abgedeckt werden. Es wurden noch nicht alle Erlöse abgerechnet bzw. noch nicht das ganze Holz verkauft, es ist jedoch die Kassa jetzt schon positiv.
- Beim Tempelwaldweg sind die Verhandlungen zur Einigung in der Schlussphase. Im Jänner finden dazu 2 Termine statt.
- Elferbahn – Rodelbahn: Zustimmung zur neuen Rodelbahn seitens Gemeindegutsagrargemeinschaft bzw. Gemeinde sollte im Jänner erfolgen. Anschließend startet der Genehmigungsprozess für die Einreichung seitens der Elferbahnen.
5.2. Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmungserklärung der Gemeindegutsagrargemeinschaft zum Ansuchen der Nahwärme Unterberg GmbH für die Errichtung eines Biomasseheizkraftwerkes im Bereich des Gst 2009/1 (Heizwerk Krößbach) – entspr. Empfehlung des Gemeindevorstandes
Es wurden die Pläne für das Heizkraftwerk Krößbach gezeigt und die Substanzverwalterin mit der Zustimmungserklärung mit 16 Ja Stimmen und einer Enthaltung beauftragt.
5.3. Fischzucht - entspr. Empfehlung des Gemeindevorstandes
a) Beratung und Empfehlung über den Antrag von Werner u. Peter Zittera auf Zustimmung zur Errichtung und Betrieb einer Fischzucht auf Gp. 2373/1, EZ 263 im Ausmaß von 1.000 m2 inkl. Baulicher Errichtung eines Kaltbehälters im Ausmaß von 20 m2 bis zum Jahr 2042.
b) Beratung und Empfehlung über die Einräumung eines Geh- und Fahrrechtes zugunsten der Antragsteller auf Gp. 2373/1 zur Bewirtschaftung der Fischzucht.
Bisher gab es hierzu keinen Vertrag zur Nutzung der Fischzucht. Die Pacht wird auf 2042 datiert, weil in diesem Jahr auch die Pacht der Tschangelairalm endet. Für das Fahrrecht wird der Standard-Kostensatz von 1,5 €/pro m2 herangezogen. Die Substanzverwalterin wurde mit der Zustimmung zu beiden Punkten mit 16 Ja Stimmen und einer Enthaltung beauftragt.
5.4. Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss des vorliegenden Dienstbarkeitsbestellungsvertrages mit der TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG zur Einräumung einer Dienstbarkeit
- des Rechts der unterirdischen Verlegung, Benützung und Erhaltung von Starkstromkabeln sowie von Kabeln zur Übertragung von Nachrichten im Bereich der Grundstücke 2096/1, 2096/3 in EZ 261 und 2098/1 in EZ 263 (Gemeindegutsagrargemeinschaft) sowie
- zur Errichtung, Benützung und Erhaltung einer Transformatorstation auf Grundstück 2096/1 in EZ 261 (Gemeindegutsagrargemeinschaft)
- entspr. Empfehlung des Gemeindevorstandes
Hierzu spricht nichts gegen die Nutzung der Tiwag in diesem Bereich, deshalb wird die Substanzverwalterin mit 16 Ja Stimmen und einer Enthaltung mit der Zustimmung dieser Punkte beauftragt.
6. Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss des vorliegenden Dienstbarkeitsbestellungsvertrages mit der TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG zur Einräumung einer Dienstbarkeit zur Einräumung des Rechts der unterirdischen Verlegung, Benützung und Erhaltung von Starkstromkabeln sowie von Kabeln zur Übertragung von Nachrichten im Bereich der Grundstücke 3584/3 und 3698 in EZ 436 (Öffentliches Gut, Wege und Plätze) - entspr. Empfehlung des Gemeindevorstandes
Ähnlicher Punkt wie 5.4, nur betrifft dies die Grundstücke der Gemeinde. Der Punkt wurde mit 17 Ja Stimmen beschlossen.
7. Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss der Freizeitzentrum Neustift GesbR eines neuen Pachtvertrages für die Pfiffbar, Freizeitzentrum
Nach dem der Vormieter gekündigt hat wurde nun ein neuer Pächter gefunden, welcher auch die Kegelbahn übernimmt. Ebenso wie Wartung und Instandhaltung darf der neue Pächter auch die Einnahmen der Kegelbahn übernehmen. Die Gastronomie beim Allzwecksaal übernimmt der neue Pächter nicht. Der Pächter zahlt 750 € Nettomiete pro Monat, wobei dies nur 10 von 12 Monaten im Jahr. Der Gemeinderat stimmt dem mit 17 Ja Stimmen zu.
8. Beratung und Beschlussfassung über den Neuerlass einer Verordnung betreffend den Leinenzwang für Hunde
Das Landespolizeigesetz regelt den Leinen und Maulkorbzwang. Dieses Gesetz besagt, dass ein Leinenzwang innerhalb von geschlossenen Ortschaften und öffentlichen Plätzen herrscht. Diese Verordnung der Gemeinde regelt nun auch die Bereiche zwischen den Ortschaften und lehnt sich damit an das Landespolizeigesetz an. Der Gemeinderat stimmte mit 17 Ja Stimmen für diese Verordnung.
9. Haushaltsplan 2025 – Steuern, Gebühren und Entschädigungen 2025 – entspr. Empfehlung des Finanzausschusses
9.1. Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung von Steuern, Abgaben und Gebühren für das Jahr 2025
Es werden die notwendigen Sätze für die Müllgebühren, Kinderbetreuung, Altenbetreuung, Wasser- und Kanalgebühren, Kanalbenützungsgebühren sowie den erhöhten Erschließungsbeitrag vorgestellt. Der Gemeinderat stimmt mit 16 Ja Stimmen und einer Enthaltung für die Anhebung der genannten Sätze.
9.2. Beratung und Beschlussfassung über die Erlassung einer Verordnung über die Gebühren- und Indexanpassungen ab dem Jahr 2025
Die dazu notwendige Verordnung der Indexanpassung wurde mit 17 Ja Stimmen vom Gemeinderat beschlossen.
10. Beratung und Beschlussfassung über die Erlassung einer Verordnung für die Erhebung des Erschließungsbeitrages – entspr. Empfehlung des Finanzausschusses
Dieser Erlassung der Verordnung wurde mit 17 Ja Stimmen vom Gemeinderat zugestimmt.
11. Beratung und Beschlussfassung über die Aufnahme eines mehrfach ausnützbaren Kontokorrentkredites in Höhe von € 700.000,-
-entspr. Empfehlung des Gemeindevorstands
Dieser Kontokorrentkredit wird verwendet um Überbrückungszahlungen zu tätigen, dieser wird jedes Jahr aufgenommen, damit die Liquidität der Gemeinde erhalten bleibt. Dieser wird bei der Raiffeisen Bank Neustift Mieders Schönberg beauftragt. Der Gemeinderat stimmte mit 17 Ja Stimmen für den Kontokorrentkredit.
12. Siedlungswesen
12.1. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabevorschläge für die Wohnung C02 Wohnpark Scheibe 36 (Frieden) – entspr. Empfehlung des Ausschusses für Siedlungswesen
Bei der Vergabe wurde durch den Ausschuss für Siedlungswesen ein 3er Vorschlag ausgearbeitet einer der Kandidaten hat bereits bekundet, dass er diese Wohnung nicht haben möchte. Den übrig gebliebenen 2er Vorschlag hat der Gemeinderat mit 17 Ja Stimmen beschlossen. Damit bekommt Frau Monika Stefanec die Wohnung, sofern die Kriterien eingehalten werden. Ansonsten bekommt Frau Pließnig Rebecca die Wohnung.
12.2. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabevorschläge für die Wohnung D03 Wohnpark Scheibe 36 (Frieden) – entspr. Empfehlung des Ausschusses für Siedlungswesen
Auch bei dieser Vergabe wurde ein 3er Vorschlag durch den Ausschuss für Siedlungswesen ausgearbeitet.
1. Schlaucher Hanna
2. Artho Marc
3. Jenewein Benjamin
Dieser 3er Vorschlag hat der Gemeinderat mit 17 Ja Stimmen beschlossen. Damit bekommt Frau Schlaucher Hanna die Wohnung, sofern die Kriterien eingehalten werden.
13. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag der Gemeinderät:innen 1. Bgm.-Stellv. Franz Gleirscher, 2. Bgm.-Stellv. Dr. Friedrich Siller, GV Dr. Christioph Niederegger, GR Markus Müller, GR Daniel Neunhäuserer, GRin Carmen Stern, GV Peter Hofer, GRin Evelyn Auer, GRin Karin Fröhlich gemäß § 35 Abs. 2 Tiroler Gemeindeordnung;
"Der Gemeinderat möge beschließen, den Standort "Alte Schule Neder" aufgrund der hohen Errichtungs- und Folgekosten (insbesondere für Verwaltung, Personal, Mittagstisch sowie Gebäudeerhaltung) als Kinderbetreuungsstätte, insbesondere eines Kindergartens, einer Kinderkrippe und eines Kinderhortes auszuschließen."
Es wurde bei der Sitzung folgende Stellungnahme der Gemeinschaftsliste vorgebracht. Für Peter Hofer der Fraktion „Neues Neustift“ und Karin Fröhlich von „Zukunft Neustift“ kommt nur ein Standort in Frage, obwohl wissenschaftlich belegt ist, dass mehrere kleinere Standorte für die Kleinkinder besser sind. (Unser Waldkindergarten ist auch ein eigener Kindergartenstandort.) Die Kostenseitigen Argumente konnten die beiden nicht erklären, zumal der von Ihnen präferierte Standort der alten Mittelschule (am Schulweg) mit 14 Mio. Euro weit der teuerste ist. Andrea Pfurtscheller-Fuchs der Fraktion „Für Neustift“ wunderte sich über die Vorgehensweise von „Neues Neustift“, „Junges Neustift“ und „Zukunft Neustift“, da sie auch die wirtschaftlichen Gesichtspunkte des Antrags nicht nachvollziehen kann. Auch Otmar Schönherr der Fraktion „Für Neustift“ sieht in der aktuellen Vorgehensweise keinen Sinn. Es sollte eine Projektgruppe mit Projektleiter erstellt werden, welche solche Entscheidungen trifft und das Projekt mit allen Gesichtspunkten vollständig bewertet und umsetzt.
Alles in allem ein schwarzer Tag für alle Eltern mit Kleinkindern in Neustift, da die Umsetzung der Projekte bei der alten Mittelschule und ein Neuprojekt beim aktuellen Kindergarten zu einer großen zeitlichen Verzögerung führen werden. Wir als Gemeinschaftsliste werden weiterhin an dem Projekt Kinderbetreuung aktiv weiterarbeiten und werden das Beste für die Neustifter Kinder herausholen.
Stellungnahme der Gemeinschaftsliste zu Tagesordnungspunkt 13
Wir sind verwundert über den Antrag zur Aufnahme dieses Tagesordnungspunktes, da sich der Gemeindevorstand bei der letzten Vorstandsitzung am 9.12.24 darauf geeinigt hat, Anfang Jänner eine Klausur (Arbeitssitzung) mit allen GemeinderätInnen zum Thema „Standort Kindergarten“ abzuhalten. Bei dieser wollte man sich mit professioneller Begleitung durch Experten über offene Fragen zu den einzelnen Standorten austauschen, um sachlich die für die Gemeinde Neustift bestmögliche Variante auszuwählen. Vor allem wollte man dieses Thema gemeinsam, von einer breiten Mehrheit getragen, weiter bearbeiten. Aus diesem Grund wurden auch im bisherigen Prozess zur Standortfindung stets die Meinungen und Vorschläge aller im Gemeinderat vertretenen Fraktionen berücksichtigt.
Ebenfalls verwundert sind wir darüber, dass der Gemeindevorstand am 09.12. den o.a. Beschluss für die Arbeitssitzung im Jänner fasste, der nun vorliegende Antrag zum Ausschluss des Standorts Neder jedoch bereits am 05.12.2024 ausgefertigt wurde.
Inhaltlich zum vorliegenden Antrag:
Der Präsident der Kammer der Ziviltechniker:innen für Tirol und Vorarlberg, Architekt DI Hanno Vogl–Fernheim wurde aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses von der Gemeinde Neustift als unabhängiger Experte beauftragt, eine Standortanalyse für die Erweiterung, Sanierung und/oder den Neubau eines Kindergartens/Kinderkrippe zu erstellen. Nach mehrmonatigen Recherchen, Vor-Ort-Analysen sowie Abklärungen mit den zuständigen Behörden legten DI Vogl-Fernheim und seine MitarbeiterInnen am 12.11.2024 eine detaillierte Analyse der möglichen Varianten mit Darstellung der jeweils geschätzten Kosten vor. Sie präsentierten diese dem gesamten Gemeinderat, interessierten Ersatzgemeinderäten sowie den Leiterinnen von Kindergarten und Kinderkrippe. Wir ersuchen, diese Standortanalyse als Beilage zum Protokoll der heutigen Sitzung aufzunehmen.
DI Vogl-Fernheim fasste seine Analyse schlussendlich sinngemäß so zusammen, dass alle drei vorgeschlagenen Standorte mit den von ihm dargestellten Varianten grundsätzlich umsetzbar sind und wies auf die jeweils von seinem Team geschätzten Kosten hin. Die dargestellten Varianten mit dem „Standort Neder“ gingen dabei keinesfalls als teuerste Lösungsmöglichkeiten hervor. Zusätzlich wies DI Vogl-Fernheim darauf hin, dass die im Land Tirol für Kindergärten/Kinderkrippen zuständige Abteilung „Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen“ bei der großen Zahl in Neustift zu betreuender Kinder die Verteilung der Betreuungseinrichtungen auf zwei Standorte empfiehlt.
Den nun vorliegenden Antrag begründen die Antragsteller damit, dass der Standort „Alte Schule Neder“ nach eingehender Prüfung erhebliche finanzielle Belastungen für die Gemeinde mit sich bringt.
Leider ist uns nicht bekannt, woraus diese „eingehende Prüfung“ bestanden hat, wer diese Prüfung – abgesehen vom beauftragten Experten DI Vogl-Fernheim – durchgeführt hat und wie die konkreten Ergebnisse aussehen.
Zu den im Antrag genannten Argumenten nehmen wir wie folgt Stellung:
● Hohe Errichtungskosten: Die Errichtung bzw. Erweiterung einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung erfordert jedenfalls besondere bauliche Maßnahmen. In Neustift ist eine Errichtung/Erweiterung unumgänglich, da wir das gesetzlich definierte Raumkonzept derzeit nicht erfüllen. Die baulich erforderlichen Maßnahmen hat DI Vogl-Fernheim für alle Standorte dargestellt und deren Kosten berechnet. Worin bestehen die im Antrag genannten „besonderen“ baulichen Maßnahmen, die DI Vogl-Fernheim für den Standort Neder nicht dargestellt hat?
● Erhebliche Folgekosten: Konkrete Berechnungen der tatsächlichen Folgekosten für die drei Standorte liegen uns leider nicht vor, diese Berechnungen hat DI Vogl-Fernheim nicht vorgenommen.
Es ist jedoch unumstritten, dass aus einer Erweiterung des Kinderbetreuungsangebots aufgrund zusätzlicher Räumlichkeiten, zusätzlichem Personalbedarf und einer größeren Anzahl betreuter Kinder (Mittagstisch, usw.) ein erhöhter Verwaltungsaufwand entsteht, der das Budget unserer Gemeinde belasten wird. Wenn wir diesen zusätzlichen Aufwand vermeiden wollen, dann müssen wir die Entscheidung treffen, trotz der Nichterfüllung des gesetzlich vorgesehenen Raumkonzepts eine Erweiterung der Kinderbetreuung nicht weiter zu verfolgen.
● Fehlende Erweiterungsmöglichkeiten: Für uns ist nicht nachvollziehbar, auf welche Grundlagen sich dieses Argument stützt. Die vorliegenden Unterlagen von DI Vogl–Fernheim enthalten u.a. Planentwürfe für den Standort Neder. In diesen Entwürfen sind auch zusätzliche Räumlichkeiten im Dachgeschoss, ersichtlich, welche für allfällig notwendige Kapazitäts- oder Nutzungserweiterungen verfügbar wären. Außerdem war der Standort Neder nie als alleiniger, sondern stets als zusätzlicher Standort vorgesehen, wodurch im Bedarfsfall auch eine Erweiterung am zweiten Standort (z.B. Bestandskindergarten) möglich wäre.
Conclusio:
Die Mandatare der Gemeinschaftsliste sehen es als wesentliche Aufgabe der Gemeinde, das Angebot für Kinderbildung und –betreuung in unserer Gemeinde auszubauen. Wir wollen bestmögliche Rahmenbedingungen für unsere Kinder und einen angenehmen Arbeitsort für unsere MitarbeiterInnen schaffen.
Die Gemeinde Neustift braucht dafür eine finanzierbare Lösung, die in absehbarer Zeit umsetzbar ist und zukunftsfit gestaltet ist. Dabei sind die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, pädagogische Gesichtspunkte und Empfehlungen sollten bestmöglich berücksichtigt werden.
Für uns steht dieses Projekt für die Zukunft der Kinder und Eltern, deshalb sollte dieses Projekt aus unserer Sicht gemeinschaftlich ausgearbeitet und entschieden werden. Nur damit entsteht die beste Lösung für unsere Kinder, Pädagogen und Eltern, und nicht die beste Lösung einzelner Fraktionen. Ein untransparenter Ausschluss einzelner Möglichkeiten schränkt die Kreativität in der Lösungsfindung ein und versetzt uns zeitlich Jahre zurück. Die Leidtragenden sind dabei wieder die Eltern und deren Kinder.
Aus diesem Grund sollte der Gemeinderat das begonnene Projekt – wie mit der Standortanalyse von DI Vogl-Fernheim begonnen – auch weiterhin sachlich und unter Begleitung objektiver Experten weiterverfolgen. Die Entscheidung, einen vorgeschlagenen - und zumindest gleichwertig beurteilten - Standort ohne weiterführende Gespräche und Abklärungen kategorisch auszuschließen, würde dem bisher eingeschlagenen Weg der gemeinsamen, objektiven Lösungssuche gänzlich widersprechen. Wir ersuchen die Antragsteller daher, ihre Meinung vor der Abstimmung nochmals zu überdenken.
14. Personalangelegenheiten
Dieser Punkt wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit beschlossen.
15. Anträge, Anfragen und Allfälliges
- Budget TVB - Gemeinde
Seitens Friedrich Siller wird angemerkt, dass sehr viele Posten im Budget vom TVB bzw. an den TVB bezahlt werden. Hier sollte ein Gespräch über die Kostenteilung der gemeinsam genutzten Einrichtungen mit den Verantwortlichen stattfinden.
- Emissionsvertrag Tiwag
Der Emissionsvertrag wurde seitens der Gemeinde noch nicht unterzeichnet, weil der Gemeinderat diesen nicht akzeptiert. Zwischen Tiwag und Gemeinde Neustift stehen zwei Rechtsmeinungen gegenüber, welche in den nächsten Sitzungen durch Dr. Michael Sallinger vorgestellt werden.
- Eislaufplatz – Das neue Kühlaggregat läuft ausgezeichnet, der Eislaufplatz ist in Betrieb. Seitens TVB werden 15.000 € für das gekaufte Kühlaggregat mitbezahalt.