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GR - Sitzung 02.07.2024

Aktueller Bericht von GR Michael Hofer

1.     Genehmigung der GR-Protokolle vom 30.04. und vom 28.05.2024

Die Protokolle wurden einstimmig genehmigt

2.     Bericht des Bürgermeisters

Unser Bürgermeister Andreas Gleirscher berichtet über die Eröffnung der Hängebrücke und die Einbahnregelung am Dorfplatz, hier fehlen nur noch die Verkehrsschilder. 

3.     Raumordnung

3.1.   Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen zur 1. Auflage des Entwurfes der Fortschreibung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (=ÖRK)

Hier erklärt der Raumplaner Dipl. Ing. Tim Stiftinger die grundsätzliche Vorgehensweise. Der Widmungsstop sollte so schnell wie möglich abgewendet werden. Alle Einsprüche bzw. Stellungnahmen wurden seitens Land und dem Ausschuss für Raumordnung genau geprüft. Seitens Christoph Niederegger wird erklärt, dass diese letzten 18 Einsprüche aus vielen 100ten geprüften Situationen übrig geblieben sind. 

Es wird seitens Tim Stiftinger erklärt, dass die Gemeinde in einer Art Zugzwang steckt. Sollten die folgenden 18 Beschlüsse vom Gemeinderat nicht so ausgehen, wie das Land Tirol diese bewertet hat, wird das gesamte ÖRK abgelehnt und es müsste ein neues Raumordnungskonzept entworfen werden. Dies würde die Arbeit der vergangenen Jahre zunichte machen, hätte weitere Jahre an Ausarbeitung sowie weitere Jahre den Widmungsstop zur Folge. 

3.1.1. Robert Kindl Teilfläche Gst 153/2

Das Land empfiehlt hier, diese Teilfläche nicht in das ÖRK aufzunehmen, da sich diese lt. Der Aufsichtsbehörde des Land Tirols nicht in einem Widmungsgebiet befindet. 

Robert Kindl hat die Möglichkeit, nach einer möglichen Arrondierung des Grundstücks südlich davon, sein Grundstück zu arrondieren zu lassen. 

Arrondierung ist die Angliederung eines Grundstücks in eine Widmungszone, wenn dieser von zwei oder mehreren widmungsfähigen Grundstücken L-förmig eingeschlossen ist.  

Diese Stellungnahme wurde mit 14 Nein und 3 Ja Stimmen abgelehnt, damit wird diese Fläche nicht in das ÖRK aufgenommen. 

3.1.2. Martin Pfurtscheller Gst 1343/2

Das Land empfiehlt auch hier diese Flächen nicht in das ÖRK aufzunehmen. Hier sind noch Baulandreserven in der Familie vorhanden und es könnte nach einer möglichen Arrondierung die Bauplätze unterhalb bebaut werden. 

Diese Stellungnahme wurde mit 15 Nein und 2 Ja Stimmen abgelehnt, damit wird diese Fläche nicht in das ÖRK aufgenommen. 

 3.1.3. Martin Pfurtscheller Gst 1365/1

Hier erklärt Tim Stiftinger, dass es sich hier um eine Siedlungsentwicklung entlang der Verkehrsentwicklung handeln würde. Auch die Baulandreserven der Familie werden als Grund dafür genannt, dass das Land Tirol diese Stellungnahme ablehnen würde. 

Diese Stellungnahme wurde mit 14 Nein und 3 Ja Stimmen abgelehnt, damit wird diese Fläche nicht in das ÖRK aufgenommen. 

3.1.4. Hermann Stern Gst 3659/1 und 761

Bei diesem Grundstück ist eine Siedlungserweiterung nicht empfohlen, da in der Familie noch Baulandreserven verfügbar sind und diese Grundstücke als landwirtschaftliche Freihaltefläche festgelegt sind. 

Diese Stellungnahme wurde mit 15 Nein und 2 Ja Stimmen abgelehnt, damit werden diese Flächen nicht in das ÖRK aufgenommen. 

 3.1.5. Adrian Siller Gst 3704/2

Das Grundstück befindet sich am nördlichen Rand von Volderau und wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Dies wäre nur ein einseitiger Anschluss an den baulichen Entwicklungsbereich, deshalb empfiehlt das Land Tirol nicht, dieses Grundstück in das ÖRK aufzunehmen. 

Diese Stellungnahme wurde mit 15 Nein und 1 Ja Stimme und 1 Enthaltung abgelehnt, damit wird diese Fläche nicht in das ÖRK aufgenommen. 

 3.1.6. Christian und Hansjörg Hofer Gst 1312

Aus raumplanungstechnischer Sicht spricht nichts gegen die Aufnahme dieser Teilflächen zur Entwicklung des Siedlungsraums für 3 Parteien. Auch der zweiseitige Anschluss an Siedlungsflächen wird positiv gesehen.

Diese Stellungnahme wurde mit 13 Ja und 4 Nein Stimmen bestätigt, damit werden diese Flächen in das ÖRK aufgenommen. 

 3.1.7. Michael Stern vertreten durch RA Mag. Wolfgang Webhofer Gst 1317/5

Die Ausweisung als gemischtes Wohngebiet mit Nutzung als Metzgerei wird für das Land positiv gesehen, deshalb kann dieses Grundstück als gemischtes Wohngebiet im ÖRK ausgewiesen werden. 

Diese Stellungnahme wurde mit 16 Ja und 1 Nein Stimme bestätigt, damit wird diese Fläche in das ÖRK aufgenommen. 

 3.1.8. Wolfgang Gleirscher Gst 163/1

Das Land Tirol empfiehlt hier keine Aufnahme in das ÖRK, da hier in der weichen Baulandgrenze noch Baulandreserven zur Verfügung stehen. Aufgrund dieser Baulandreserve kann auch ein Teil dieses Grundstücks bebaut werden. 

Diese Stellungnahme wurde mit 15 Nein und 2 Ja Stimmen abgelehnt, damit wird diese Fläche nicht in das ÖRK aufgenommen. 

 3.1.9. Gotthard Mair Gst 1269

Aufgrund des Rücktauschs der aktuell bestehenden Parzelle ist eine Eingliederung in den Siedlungsraum in Stackler für die Behörde möglich. Zur Widmung muss ein Erschließungskonzept vorgelegt werden. 

Diese Stellungnahme wurde mit 17 Ja Stimmen bestätigt, damit wird diese Fläche in das ÖRK aufgenommen. 

 3.1.10.  Josef Pfurtscheller vertreten durch RAe König Ermacora Klotz & Partner (RA Dr. Simon Gleirscher) Gst 3725

Aus raumplanungstechnischer Sicht ist die Aufnahme der Fläche nicht empfohlen, da sich die Fläche in einer gelben Lawinengefahrenzone, angrenzend an die rote Gefahrenzone befindet. 

Diese Stellungnahme wurde mit 17 Nein Stimmen abgelehnt, damit wird diese Fläche nicht in das ÖRK aufgenommen. 

3.1.11.  Karl Pfurtscheller Gst 371

Das Land Tirol empfiehlt bei dieser Fläche keine Aufnahme in das ÖRK, vorwiegend aufgrund der Schaffung einer Bauplatztiefe, da das Grundstück nur einseitig an die bestehende Siedlungsgrenze anschließt. 

Diese Stellungnahme wurde mit 16 Nein Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt, damit wird diese Fläche nicht in das ÖRK aufgenommen. 

3.1.12.  Stellungnahme Büro Landesumweltanwalt

Die Stellungnahme des Büros des Landesumweltanwalts ist eine unverbindliche Empfehlung für die Gemeinde. Es werden 3 Punkte des Landesumweltanwalts eingebracht:

a)     Im Bereich Innerrain befindet sich eine Feldgehölze Struktur, welche erhalten bleiben soll. Der Landesumweltanwalt empfiehlt dies am Stempel im ÖRK festzuschreiben

b)     Im Bereich Seduck empfiehlt der Landesumweltanwalt die Erhaltung der Kulturlandschaft. Diesem Punkt entspricht das ÖRK bereits, hier ist keine Änderung notwendig. 

c)     Im Bereich Stackler/Aue ist die TIWAG Ausgleichsfläche zur Renaturierung des Lauenbachs freizuhalten. Aus raumplanungstechnischer Sicht wird diesen Anforderung im ÖRK bereits ausreichend entsprochen. 

Dieser Stellungnahme 3.1.12.a) wurde mit 16 Ja und 1 Nein Stimme stattgegeben, damit wird diese Forderung mittels entsprechenden Stempel in das ÖRK aufgenommen. 

3.1.13.  Johann Schöpf Gst 1052/1

Bei diesem Grundstück wird ein einseitiger Anschluss an den bisherigen baulichen Entwicklungsbereich beantragt. Aus raumplanungstechnischer Sicht vom Land Tirol ist dies abzulehnen. Die Fortschreibung an das angrenzende Grundstück wird in jedem Fall in das ÖRK aufgenommen. 

Diese Stellungnahme wurde mit 15 Nein und 2 Ja Stimmen abgelehnt, damit wird diese Fläche nicht in das ÖRK aufgenommen. 

3.1.14.  Hotel Alpeiner und Michael Pfurtscheller vertreten durch Architekturbüro bm Jörer Gst 347/1

Diese Teilfläche wurde als einzige Fläche im letzten Raumordnungskonzept zurückgesetzt. Es wird empfohlen, diese Fläche wieder in das ÖRK aufzunehmen, da hier nichts dagegen spricht. 

Diese Stellungnahme wurde mit 16 Ja und 1 Nein Stimme bestätigt, damit wird diese Fläche in das ÖRK aufgenommen. 

3.1.15.  Ernst Ranalter Gst 790

Die Bauplatztiefe wurde im letzten ÖRK bereits eröffnet, deshalb spricht nichts dagegen, dass die erste Bauplatztiefe hier bebaut werden kann. Die Aufnahme dieser Fläche wird vom Ausschuss für Raumordnung und vom Raumplaner empfohlen.

Diese Stellungnahme wurde mit 13 Ja und 4 Nein Stimmen bestätigt, damit wird diese Fläche in das ÖRK aufgenommen. 

3.1.16.  Gotlieb Gleirscher vertreten durch RA Dr. Ewald Jenewein Gst 230/1

Es sind in diesem Bereich bereits Bauflächen gewidmet, deshalb kann auch ohne Änderung des ÖRK gebaut werden. Zusätzlich sind in der Familie Baulandreserven vorhanden. Deshalb empfiehlt das Land Tirol, diese Fläche nicht im ÖRK aufzunehmen. 

Diese Stellungnahme wurde mit 16 Nein und 1 Ja Stimme abgelehnt, damit wird diese Fläche nicht in das ÖRK aufgenommen. 

3.1.17.  Johann Gleirscher vertreten durch RA Dr. Ewald Jenewein Gst 627, 628/1 und 631/8

Diese Fläche ist aus raumplanungstechnischer Sicht mit 4.000 m2 zu groß für eine Aufnahme im ÖRK. Mit einer Verdichtung der Bauplätze wäre hier auch bereits eine Bebauung möglich. Deshalb wird die Aufnahme im ÖRK bei diesen Grundstücken nicht empfohlen. 

Diese Stellungnahme wurde mit 17 Nein Stimmen abgelehnt, damit werden diese Flächen nicht in das ÖRK aufgenommen. 

 3.1.18.  Dr. Robert Wallner vertreten durch RAe König Ermacora Klotz & Partner (RA Dr. Simon Gleirscher) Gst 1602/5

Bei diesem Grundstück würde eine 4. Bauplatztiefe geschaffen, welche für den Raumplaner und dem Land Tirol hier nicht sinnvoll wäre. Deshalb wird eine Aufnahme dieser Fläche nicht empfohlen. 

Diese Stellungnahme wurde mit 17 Nein Stimmen abgelehnt, damit wird diese Fläche nicht in das ÖRK aufgenommen. 

3.2.   Beratung und Beschlussfassung über die Berücksichtigung der Widmungsanregung der GGAG/TVB Stubai Tirol vom 10.08.2022 in der Fortschreibung des ÖRK im Bereich des neuen Grundstücks 2104/7 (Falbeson)

Aktuell ist auf dem Grundstück ein Lagerplatz eingezeichnet, aufgrund des Abriss der Überdachung wird empfohlen, diese Fläche im ÖRK als Sonderwidmung aufzunehmen. 

Diese Stellungnahme wurde mit 13 Ja und 4 Nein Stimmen bestätigt, damit wird diese Ergänzung im ÖRK aufgenommen.

 

Damit wurden alle Punkte von der Fortschreibung des Örtlichen Raumordnungskonzepts behandelt. Es wird nun von der BH Innsbruck / Umweltschutz eine Stellungnahme zu dieser Fortschreibung geben. Weiters wird die Wildbach und Lawinenverbauung (=WLV) sowie die TIWAG eine kurze Stellungnahme dazu abgeben. 

Anschließend werden die Änderungen dieses ÖRK 2 Wochen lang aufgelegt. Hier ist eine Stellungnahmefrist von einer Woche vorzusehen. Nach dieser Frist muss der Gemeinderat den Beschluss zur 2. Auflage fassen. 

Nachdem die Frist zur zweiten Auflage abgelaufen ist, sollte gegen Jahresende das neue Örtliche Raumordnungskonzept in Kraft sein. 

 

4.     Gemeindegutsagrargemeinschaft

4.1.   Bericht der Substanzverwalterin

·       Die Schadholzaufarbeitung ist im Gang

·       Der finanzielle Rahmen der Gemeindegutsagrargemeinschaft wird in der kommenden GR-Sitzung von Andrea Pfurtscheller-Fuchs vorgestellt. 

4.2.   Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Nachtrages zum Flurbereinigungsübereinkommens vom 29.04.2020 mit den Mitgliedern der Interessentschaft Ranaltalpe (Tempelwaldweg) – entspr. Empfehlung des Gemeindevorstandes 

Hier sind kleinere Flächenänderungen zum damaligen GR-Beschluss notwendig. Dieser Punkt wird mit 17 Ja Stimmen einstimmig beschlossen. 

4.3.   Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmung zur Grundbenützung für die Errichtung eines kinderwagentauglichen Verbindungsweges Bergstation Elfer – Sonnenuhr – Gp.1149/1, EZ 263 – entspr. Empfehlung des Gemeindevorstandes 

Den bereits gebauten kinderwagentauglichen Weg, wird mehrheitlich mit 16 Ja Stimmen und einer Enthaltung zugestimmt. 

4.4.   Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss des vorliegenden Tauschvertrages mit Fr. Renate Knoflach über den Grundtausch der Gp. .716 (40m2, Renate Knoflach) mit einer Teilfläche der Gp. 1176/1 (355m2, Gemeindegutsagrargemeinschaft Neustift) und Inkamerierung des Gst. .716 in das Öffentliche Gut, Wege und Plätze (EZ 436) - entspr. Empfehlung des Gemeindevorstandes 

Der Tausch und die Inkamerierung ist im Sinne beider Parteien und wird einstimmig mit 17 Ja stimmen beschlossen. 

4.5.   Grundgeschäfte für die Erweiterung Recyclinghof – Beratung und Beschlussfassung über:

a)     Den Ankauf einer Teilfläche aus Gp.1593 (Hans Jörg Egger) im Ausmaß von 1647 m2 durch die Gemeinde Neustift i. St.

b)     Den Verkauf einer Teilfläche aus Gp.1176/1 (Gemeindegutsagrargemeinschaft Neustift) im Ausmaß von 494 m2an Hr. Hans Jörg Egger

c)     Den Verkauf einer Teilfläche aus Gp.1176/1 (Gemeindegutsagrargemeinschaft Neustift) im Ausmaß von 410 m2an Hr. Patrick Gleirscher und Einräumen eines Gehrechtes auf Gst 1176/1

- entspr. Empfehlung des Gemeindevorstandes

Aufgrund der Notwendigkeit, dass der Recyclinghof erweitert werden kann, wurden alle genannten Tauschgeschäfte abgehandelt und beschlossen. Die Punkte a) und b) wurden einstimmig mit 17 Ja Stimmen entschieden, der Punkt c) wurde mit 16 Ja Stimmen und einer Enthaltung beschlossen. 

 4.6.   Beratung und Beschlussfassung über die Abtretung des neu zu bildenden Gst. 1176/13 (Gemeindegutsagrargemeinschaft), Bereich „Zufahrtstraße Stackler“ an die Gemeinde Neustift mit Inkamerierung in das Öffentliche Gut, Wege, und Plätze (EZ436)

Dieser Punkt ist die Weiterführung von TOP 4.4, hier wird der getauschte Grund mit Fr. Renate Knoflach in das Öffentliche Gut der Gemeinde gebracht. Dieser Punkt wurde einstimmig mit 17 Ja Stimmen beschlossen. 

 

5.     Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss des vorliegenden Dienstbarkeitsvertrages für die Verbücherung der Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens und eines Stellplatzes für die Liegenschaft des Hr. Albin Knoflach (.291/1) auf Gst.294 (Volksschule Krössbach, Gemeinde Neustift) - entspr. Empfehlung des Gemeindevorstandes 

Der Vorbesitzer des von Hrn. Albin Knoflach erworbenen Grundstücks wollte das damalige Angebot der Gemeinde nicht annehmen. Nun wird der GR-Beschluss zur Verbücherung der Dienstbarkeit auf Hrn. Albin Knoflach übertragen und beschlossen. Dieser Punkt wurde einstimmig mit 17 Ja Stimmen beschlossen.  

 

6.     Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss des vorliegenden Dienstbarkeitsbestellungsvertrages mit der TIWAG – Tiroler Wasserkraft AG zur Einräumung des Rechts der unterirdischen Verlegung, Benützung und Erhaltung von Starkstromkabeln samt Zubehör im Bereich Uferweg Freizeitzentrum-Scheibe in den Grundstücken 

·       3623/7 in EZ 1390 (Gemeinde Neustift) und 3516/1, 3755 in EZ 436 (Öffentliches Gut, Wege und Plätze)

·       169/1 in EZ 86 und 188/3 in EZ1413 (je Gemeinde Neustift und TVB Stubai, Tirol)

- entspr. Empfehlung des Gemeindevorstandes

Der Kabellegung für die Tiwag auf den genannten Grundstücken im Bereich Uferweg spricht nichts dagegen. Deshalb wurde der Punkt mit 17 Ja Stimmen vom Gemeinderat beschlossen. 

 

7.     Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss des vorliegenden Dienstbarkeitsbestellungsvertrages mit der TIWAG – Tiroler Wasserkraft AG zur Einräumung des Rechts der unterirdischen Verlegung, Benützung und Erhaltung von Starkstromkabeln sowie Kabeln zur Übertragung von Nachrichten im Bereich Trafostation Volderau im Bereich der Grundstücke 3584/3 und 3698 in EZ 436 (Öffentliches Gut, Wege und Plätze)

Zur Anbindung der Trafostation in Volderau müssen Kabel verlegt werden, die Gemeinde hat hierzu für die Gemeindeagrargemeinschaft eine Zustimmung gegeben. Dieser Punkt entspricht dem Pendant auf Seite der Gemeinde. Die Kabellegung wird mit 17 Ja Stimmen einstimmig beschlossen. 

 

8.     Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigung des Businessplanes für die „EEG-Energiegemeinschaft Neustift eGen“ mit einer Stammeinlage der Gemeinde Neustift i. St. In Höhe von EUR 5.000,-

- entspr. Empfehlung des Ausschusses für Energie, Umwelt, Recycling und Nachhaltigkeit

Für die Gründung der Energiegemeinschaft Neustift eGen muss seitens Gemeinde die Stammeinlage eingebracht werden. Der Gemeinderat beschloss dies einstimmig mit 17 Ja Stimmen.

 

9.     Beratung und Beschlussfassung über die Annahme des Erdgas – Gemeindelösungsvertrages der TIGAS für den Zeitraum 01.01.2025 – 31.12.2027 - entspr. Empfehlung des Gemeindevorstandes

Der neue TIGAS Vertrag musste kurzfristig innerhalb von 3 Tage vom Bürgermeister bestätigt werden. Damit sinkt der Gas Preis für die Gemeinde im kommenden Jahr. Diese Tarifänderung wurde durch den Gemeinderat einstimmig mit 17 Ja Stimmen bestätigt. 

 

10.  Breitbandausbau in Neustift – Beratung und Beschlussempfehlung über die Vergabe folgender Leistungen - entspr. Empfehlung des Gemeindevorstandes

·       Materialbezug 

·       Montagearbeiten

·       Ingenieurleistungen

·       Planungsleistungen

Michael Mayer erklärt die verschiedenen Positionen und Angebote dazu. Es werden die Bestbieter ausgewählt und mit 17 Ja Stimmen beschlossen. 

 

11.  Kinderbetreuung Erweiterung – Beratung und Beschlussfassung über die Annahme des vorliegenden Angebots von DI Hanno Vogl-Fernheim zur Erstellung einer Studie für Erweiterungsmöglichkeiten der Neustifter Kinderbetreuung - entspr. Empfehlung des Gemeindevorstandes

Zur Findung einer Lösung eines neuen Standorts wird Hr. Vogl-Fernheim mit der Studie beauftragt. Es werden 5 verschiedene Lösungswege geprüft auf Kosten und Umsetzbarkeit geprüft. Diese Studie wurde mit 12 Ja und 3 Nein Stimmen beschlossen. Es gab 2 Enthaltungen. 

 

12.  Kampler See Parkgebührenregelung – Beratung und Beschlussfassung - entspr. Empfehlung des Bauausschusses über

·       Die Änderung der Benützungsordnung

·       Die Änderung der Parkgebühren auf EUR 8,- pro Tag sowie EUR 4,- für drei Stunden

·       Die Annahme des Angebots der Fa. Technic GmbH zur Adaptierung des Parkscheinautomaten

Die Änderungen zur Parkgebührregelung, wie vom Bauausschuss vorgeschlagen wurden mit 17 Ja Stimmen angenommen. Die Anregung der Möglichkeit einer Park-App sollte im Bauausschuss diskutiert werden. 

 

13.  Personalangelegenheiten – Punkt unter Ausschluss der Öffentlichkeit

 

14.  Anträge, Anfragen und Allfälliges

·       Das WC am Kampler See wird Anfang August kommen – Es wurden bereits Fundamentarbeiten gestartet. – Es wird eine Zwischenlösung für den WC Bedarf geben. 

·       Stand Oberbergtal

               I.         Durch das Wasserbauamt werden die Grenzen abgesteckt

              II.         Die Beckenaushub ist noch nicht im Gang – wird aber rechtzeitig bis 31.05.25 fertig

             III.         Der Bescheid für die Shuttels zur Fahrt ins Oberbergtal ist noch ausständig.